Pflegebegutachtung

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es notwendig, sich mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bekannt zu machen.
Die Hauptaufgabe des MDKs (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) ist die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit. Zudem gehören zu den Aufgaben des MDKs die Durchführung von Qualitätsprüfungen in Altersheimen und ambulanter Pflegedienst München und die Beratung von Pflegenden Angehörigen. Um die Pflegebedürftigkeit eines Patienten zu bestimmen und ihn in die sogenannten Pflegegrade einzuteilen erstellt der MDK eine Pflegebegutachtung des Patienten. Wir möchten Ihnen das Begutachtungssystem ein wenig näherbringen.

 

Pflegebegutachtung – Module 1 – Mobilität:

Im ersten Modul wird die Mobilität des Patienten erfasst und bewertet. Hierbei lautet die Kernfrage, wie selbständig kann die Person eine Haltung einnehmen, sie wechseln und sich fortbewegen. Die zu beurteilenden Aspekte sind die Körperkraft, die Balance und die Koordination der Bewegungen. Die Gewichtung der Mobilität in der gesamten Pflegebegutachtung liegt bei 10 Prozent.
Die Kriterien der Pflegebuchtachtung im ersten Modul lauten: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, das Umsetzen, das Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und das Treppensteigen. Jeder dieser einzelnen Kriterien wird mit einer vierstufigen Skala bewertet.

Selbstständig = 0 Punkte

Überwiegend Selbstständig = 1 Punkt

Überwiegend unselbständig = 2 Punkte

Unselbständig = 3 Punkte

 

Pflegebegutachtung – Modul 2: Geistige und kommunikative Fähigkeiten.

Hier lautet die Kernfrage, wie gut sich die Person in seinem Alltag orientieren kann und eigenständig Entscheidungen treffen und auch steuern kann. Dieses Modul macht 15 Prozent der gesamten Pflegebeurteilung aus. Hierbei werden elf unterschiedliche Punkte als Kriterien herangezogen. Die wichtigsten sind die zeitliche, örtliche und situative Orientierung. Zudem spielt es eine Rolle, ob die Person seine Menschen aus dem Umfeld erkennen kann. Auch das Erinnern von wesentlichen Ereignissen oder das Erkennen von Risiken und Gefahren wird begutachtet. Um die einzelnen Kriterien skalieren zu können, kommt abermals eine vierstufige Skala zum Einsatz ähnlich wie bei der Pflegebegutachtung Mobilität.

Fähigkeit vorhanden = 0 Punkte

Fähigkeit größtenteils vorhanden = 1 Punkt

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden = 2 Punkte

Fähigkeit nicht vorhanden = 3 Punkte

 

Weiter geht es in unserem nächsten Blogartikel mit den Modulen 3 – 6.