Unsere Leistungen in der Altenpflege

Zu unseren Leistungen in der Altenpflege gehören die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Hierzu zählen: Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (SGB V), Leistungen der Hilfe zur Pflege (SGB XII; Sozialhilfe) sowie etwaige Privatleistungen. Um diese Leistungen anbieten zu können, haben wir einen Versorgungsvertrag mit der AOK Bayern abgeschlossen. Im folgenden Abschnitt finden Sie die einzelnen Leistungsblöcke für unsere Altenpflege.

1. Die Grundpflege

Grundvoraussetzung für das Beziehen von Leistungen bei der Grundpflege durch unseren Pflegedienst ist das Bestehen einer Pflegestufe. Dies bedeutet, dass die Kosten der Grundpflege in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden.

Die Grundpflege in der Altenpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. 70% unserer Leistungserbringung in der Altenpflege wird in der Grundpflege erbracht. Zu den Leistungen der Grundpflege gehören:

Im Bereich der Körperpflege
  • Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege, auch Zahnprothesen
  • Kämmen und Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung
  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Aufnahme von Nahrung und Speisen
Im Bereich der Mobilität
  • Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen, Stehen und Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuche

2. Die Behandlungspflege

Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen in der Altenpflege, die von einem Arzt angeordnet und von unseren liebevollen und geschulten Pflegekräften ausgeführt werden. Zielsetzung der Behandlungspflege ist es, die Heilung der Krankheit zu gewährleisten oder die Verbesserung der Krankheit zu fördern. Die Behandlungspflege nimmt einen wesentlichen Teil in der Altenpflege ein. Da die Behandlungspflege von einem Arzt angeordnet wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Art der Altenpflege.

  • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Drainagen, Überprüfung und Versorgung
  • Einlauf, Klistier, Klysma
  • Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
  • Inhalation
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Katheter, Versorgung
  • Krankenbeobachtung
  • Magensonde, Legen und Wechseln
  • Medikamentengabe
  • PEG- Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Verbände
  • uvm.

3. Die hauswirtschaftliche Versorgung

Die häusliche Versorgung in der Altenpflege umfasst grundsätzlich alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege und der Behandlungspflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Altenpflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

  • Saubermachen der Wohnung
  • Reinigung und Instandhaltung von Wäsche und Kleidung
  • Einkäufe
  • Zubereiten der Mahlzeiten
  • Beschaffen von Heizmaterial, Heizen der Wohnung
  • Behördengänge
  • Begleitung bei Besuchen der Arztpraxis und Apotheke

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