Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Medizinische Dienste. Zum einen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung für die gesetzlich Versicherten sowie die bei der Knappschaft Versicherten und zum anderen MedicProof, den Medizinischen Dienst der Privatversicherten.
Der Besuch – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Es ist von großer Bedeutung, sich auf den Termin sehr gut vorzubereiten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle geforderten Unterlagen dem Prüfer vorlegen können. Es ist sehr schwierig, eine Pflegestufe zu erhalten ohne die nötigen Dokumente.
Sie müssen sich vor Augen halten, dass der Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nicht nach emotionalen Aspekten ihre Pflegebedürftigkeit bewertet, sondern nach Kriterien, die ihm das Gesetz vorgibt. Er muss bewerten, ob die betroffene Person nach den Maßgaben des Pflegeversicherungsgesetzes über längere Zeit Hilfe bei den immer wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (Essen, Trinken, Ausscheiden usw.) benötigt.
Terminliche Ankündigung – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
In der Regel wird der Begutachtungstermin zehn Tage vorher schriftlich mitgeteilt. Es kann allerdings auch vorkommen, dass der Termin nur wenige Tage vorher angekündigt wird. Hier haben Sie das Recht den Termin abzulehnen und zu verschieben. Hierzu reicht ein kurzer Anruf bei der angegebenen Telefonnummer. Auch die Tageszeit kann mit dem Gutachter abgesprochen werden. Sie sollten den Termin so legen, dass Sie nicht gerade zu dieser Uhrzeit am mobilsten und energiegeladensten sind. Stehen Sie in der Regel später auf, legen Sie den Termin am besten auf Ihre Aufstehzeit. Hier kann die Befindlichkeit am besten demonstriert werden.
Tipps zum Termin – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Übernehmen Sie keine Gastgeberrolle
Übernehmen Sie an dem Termin keine Gastgeberrolle. Am besten ist es, wenn Sie sich an einen Ihrer schlechteren Tage erinnern. Zeigen Sie dem Gutachter, wie der normale Alltag aussieht und beeindrucken Sie ihn nicht, wie viel Sie noch im Stande sind zu leisten.
Machen Sie den Termin nicht alleine mit dem Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Öffnen Sie zum Beispiel die Tür nicht selber. Dies bedeutet in den Augen des Gutachters ein Hohes Maß an Selbstständigkeit und Ihr Antrag auf eine Pflegestufe ist meist schon gescheitert.
Der Gutachter muss mit jeder anwesenden Person kooperieren. Er hat nicht das Recht, jemanden des Raumes zu verweisen oder jemanden nicht zu Wort kommen zu lassen.
Es ist auch nicht nötig, dass Sie sich für den Termin des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung von Ihrem Besten Licht zeigen. Verzichten Sie darauf, ein möglichst perfektes äußerliches Erscheinungsbild zu präsentieren. Der Gutachter wird dies als negativ bewerten, da Sie selbst noch in der Lage sind, sich gut zu kleiden. Auch als Sitzplatz sollten Sie nicht einen unbequemen Stuhl wählen, sondern einen gemütlichen Platz auf der Couch mit einer Decke zugedeckt und den Füßen hochgelagert.
Geforderte Unterlagen
Um die Pflegebedürftigkeit richtig bewerten zu können, benötigt der Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sämtliche Unterlagen. Dazu gehören alle ärztlichen Diagnosen, Informationen über Krankheitsverläufe, Entlassungsberichte von Krankenhäusern usw. Der Gutachter wird mündliche Informationen nicht akzeptieren und diese auch nicht mit in die Bewertung einfließen lassen.
Befragung durch den Gutachter – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Sie sollten getrost auf die Fragen des Gutachters antworten. Es ist auch sinnvoll, Ihre Angehörigen zu Wort kommen zu lassen. Meist ist es schwierig, die eigene Pflegebedürftigkeit richtig einzuschätzen. Die Angehörigen kennen den Aufwand, der mit Ihrer Pflege verbunden ist, meist besser.
Oft sind die Fragen des Gutachters leider etwas suggestiv gestellt. Beispiele lauten: „Toilettengänge machen Sie doch noch alleine?“, „Das Frühstück bereiten Sie doch noch selber zu?“, „Sie können sich doch bestimmt noch alleine anziehen?“ Auf diese Fragen antwortet man gewöhnlich schnell mit ja. Nehmen Sie sich für jede Frage Zeit und beantworten sie Sie wahrheitsgemäß. Übertreiben Sie nicht, aber denken Sie vielleicht nicht an Ihren besten Tag.
Die Funktionsprüfungen
Die Funktionsprüfungen dienen dazu, die Möglichkeiten des Pflegebedürftigen einzuschätzen, Tätigkeiten selbstständig durchführen zu können. Versuchen Sie nicht, Ihr Bestes zu geben. Verhalten Sie sich, wie es Ihnen ohne Schmerzen möglich ist. Je mehr Ehrgeiz Sie zeigen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen die Pflegestufe nicht zugesprochen wird.
Der Bescheid der Pflegekasse
Der Medizinische Dienst der Krankenkasse erstellt über das Resultat des Besuchs ein Gutachten, in dem auch die Empfehlung oder die Ablehnung für eine Pflegestufe enthalten ist.
Lassen Sie bei einer Ablehnung den Kopf nicht hängen. Machen Sie sich keine Vorwürfe und reichen Sie innerhalb von vier Wochen nach Datum der Zustellung des ablehnenden Bescheids Widerspruch ein. Hierfür genügt ein kurzes formloses Schreiben. Wichtig ist, dass Sie in den Widerspruch hineinschreiben, dass Sie eine ausführliche Begründung für den Widerspruch nachreichen. Die Frist für das Nachreichen der Begründung kann mit der Pflegekasse telefonisch vereinbart werden.
Damit der Widerspruch auch akzeptiert wird und eine erneute Begutachtung die gewünschte Einstufung zur Folge hat, ist es wichtig, dass neue Erkenntnisse, wie z.B. ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch, geliefert werden. Eine Begründung wie, „der Gutachter hat sich geirrt“ werden in der Regel nicht akzeptiert.
Hier kann es sinnvoll sein, sich an eine Einrichtung zu wenden, die bei der Vorbereitung der erneuten Begutachtung hilft. Hier stehen wir Ihnen vom Emily Pflegedienst sehr gerne zur Verfügung. Durch unser geschultes und erfahrenes Personal können wir Ihnen gezielt helfen, Ihren Anspruch auf eine Pflegestufe Medizinischer Dienst der Krankenversicherung durchzusetzen.